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Citro-Classique Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für Vereinbarungen über den Kauf, die Reparatur und die Wartung von Autos, Teilen und Zubehör vorgesehen, die zwischen Citro-Classique in Borculo, im Folgenden als "Citro-Classique" bezeichnet, und Käufern oder Kunden sowohl für Privatpersonen geschlossen werden und Personen, die in Ausübung eines Berufs oder Geschäfts handeln.

Artikel 1 - Definitionen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Bedingungen die folgenden Bedeutungen:
- das Fahrzeug: ein Personenkraftwagen, eine Kombination oder ein daraus abgeleiteter Lieferwagen, dessen Gesamtgewicht einschließlich der Ladekapazität 3.500 kg nicht überschreitet;
- die Vereinbarung: die Vereinbarung über den Kauf und Verkauf eines neuen oder gebrauchten Autos oder von Teilen und Zubehör dafür;
- der Käufer: die Person, die im Rahmen der Vereinbarung ein neues oder gebrauchtes Auto oder Teile und Zubehör dafür kauft; - die Abtretung: die Vereinbarung zur Durchführung von Montage-, Demontage-, Reparatur- oder Wartungsarbeiten, freiwilligen oder gesetzlichen Inspektionen und Schadensbewertungen, die einzeln oder zusammen als „Arbeiten“ bezeichnet werden;
- der Kunde: die Person, die den Auftrag zur Ausführung von Arbeiten erteilt oder Arbeiten ausführen lässt;

Artikel 2 - Allgemeines
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und für jede Kauf- / Verkaufsvereinbarung sowie für die Erbringung von Dienstleistungen durch Citro-Classique gegenüber einem Käufer (einer juristischen Person oder einer natürlichen Person).
2. Parteien dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Vereinbarte Abweichungen regeln nicht die Gültigkeit der anderen Bedingungen und gelten niemals für mehr als eine Transaktion.
3. Citro-Classique hat das Recht, diese Bedingungen jederzeit zu ändern.

Artikel 3 - Abschluss der Vereinbarung
1. Alle Angebote und Angebote, die auf irgendeine Weise und von wem von Citro-Classique und / oder wo auch immer gemacht werden, sind immer unverbindlich und basieren auf den Preisen und Spezifikationen, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gelten. Bilder, Zeichnungen, Kapazitätsspezifikationen und weitere Beschreibungen sind so genau wie möglich, für Citro-Classique jedoch nicht streng bindend. Kleine Abweichungen sind zulässig, während Citro-Classique im Falle von vorläufigen Modelländerungen berechtigt ist, ohne vorherige Kenntnis oder Kenntnis der anderen Partei technisch notwendige Änderungen an von ihr verkauften oder von ihr zur Reparatur angebotenen Fahrzeugen, ihrer Ausrüstung und / oder vorzunehmen oder Teile.
2. Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen, die von oder im Auftrag von Citro-Classique gemacht oder gemacht wurden, sind nur verbindlich, wenn und soweit sie schriftlich bestätigt wurden.
3. Wenn Citro-Classique keine schriftliche Vereinbarung getroffen hat, dient die schriftliche Bestätigung von Citro-Classique oder der Lieferschein oder die Rechnung von Citro-Classique als Nachweis für das Bestehen und den Inhalt der Vereinbarung, vorbehaltlich des Nachweises durch die Gegenteil.

Artikel 4 - Preise
1. Alle Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer und / oder anderer staatlicher Abgaben, Transport- und Versicherungskosten, Kosten für Montage-, Service- und Inspektionsarbeiten sowie der Kosten für die Verkehrssicherheit, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde .
2. Im Falle eines Preisanstiegs, einschließlich derjenigen von Importeuren und Zulieferern des Automobilherstellers, und im Falle von Änderungen der Löhne, Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, sonstigen Beschäftigungsbedingungen, Wechselkurse oder ähnlichen Umständen ist Citro ausreichend nach Abschluss der Vereinbarung zwischen den Parteien. -Classique ist berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend der vorgenannten Erhöhung zu erhöhen.
3. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die Werkstattstundensätze nicht in den Material-, Teile- und Kostenpreisen Dritter enthalten.
4. Eine Preisänderung ist niemals ein Grund für die Auflösung der Vereinbarung.
5. Die Preise werden für die Lieferung am Sitz von Citro-Classique berechnet. Bei Lieferung an einen anderen Ort auf Wunsch des Käufers / Kunden gehen die damit verbundenen zusätzlichen Kosten zu Lasten des Kontos.

Artikel 5 - Lieferung
1. Das Auto wird am Sitz von Citro-Classique geliefert, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich einen anderen Lieferort vereinbart.
2. Wenn das verkaufte Auto nicht innerhalb von 8 Tagen ab dem Zeitpunkt gekauft wurde, an dem dem Käufer / Kunden mitgeteilt wurde, dass es zur Auslieferung bereit ist, geht das Auto in jedem Fall auf Kosten und Risiko des Käufers / Kunden Moment auf. In diesem Fall ist Citro-Classique berechtigt, Lagergebühren gemäß dem in seinem Unternehmen oder vor Ort geltenden Satz zu erheben. Jeder Versand des Artikels / der Artikel, außer an den Geschäftssitz der Autofirma, erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers / Kunden.
3. Das Risiko, dass ein Auto von Citro-Classique repariert oder anderweitig unter seiner Leitung akzeptiert wird, verbleibt beim Käufer / Kunden, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Citro-Classique.

Artikel 6 - Lieferzeit
1. Die Lieferzeit ist das Datum der Lieferung der Ware oder der Dienstleistung (einschließlich Reparaturen), wie in der von den Parteien geschlossenen Vereinbarung angegeben oder so viel früher oder später, als die Parteien weiter vereinbart haben. Eine vorzeitige Lieferung ist jederzeit möglich.
2. Wenn kein Liefertermin vereinbart wurde, wird Citro-Classique den Käufer / Kunden rechtzeitig im Voraus schriftlich benachrichtigen, wenn die Fahrzeuge am Standort von Citro-Classique für den Käufer / Kunden bereit oder vereinbart sind . Site wird geliefert. 3. Lieferzeiten, ob ausdrücklich angegeben oder nicht, sind nur ungefähre Angaben und können niemals als Fristen angesehen werden. Eine verspätete Lieferung durch Citro-Classique kann daher niemals einen gültigen Grund für den Käufer / Kunden darstellen, den Vertrag mit Citro-Classique aufzulösen, es sei denn, es liegt eine ausdrücklich vereinbarte Lieferfrist vor und diese Frist wurde um mehr als 60% überschritten. Auch nach Ablauf dieser verlängerten Laufzeit muss Citro-Classique vom Käufer / Kunden zunächst schriftlich über den Verzug informiert werden, wobei Citro-Classique eine Frist von mindestens einem Monat zur Einhaltung eingeräumt wird, bevor Citro-Classique in Verzug geraten kann Dieser Respekt.

Artikel 7 - Stornierung
1. Der Käufer / Auftraggeber kann, wenn er sein Auflösungsrecht nicht auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 3 ausüben möchte oder nicht zur Auflösung berechtigt ist, den Kaufvertrag nur schriftlich kündigen, wenn die Lieferzeit beträgt übertroffen. Wird die Lieferzeit um einen Zeitraum von bis zu vier Wochen überschritten, kann der Käufer / Kunde stornieren, sofern er Citro-Classique innerhalb von fünf Arbeitstagen nach dem Datum der Stornierung einen Betrag von 10% des Kaufpreises erstatten kann des stornierten Autos. Wenn der Käufer / Kunde diese Gebühr nach fünf Arbeitstagen nicht bezahlt hat, kann Citro-Classique den Käufer / Kunden schriftlich darüber informieren, dass er die Einhaltung der geschlossenen Vereinbarung verlangt. In diesem Fall kann der Käufer / Kunde die Stornierung nicht mehr geltend machen. Wird die Lieferzeit um mehr als vier Wochen überschritten, kann der Käufer / Kunde schriftlich stornieren, ohne Citro-Classique eine Entschädigung zu schulden.

Artikel 8 - Ersetzte Teile
Die ausgetauschten Teile werden nach Ausführung der ersetzt
(Reparatur-) Auftrag von Citro-Classique, ohne dass der Käufer / Kunde eine Entschädigung verlangen kann.

Artikel 9 - Lagerkosten
Wenn der Käufer / Kunde das Fahrzeug nicht innerhalb von drei Arbeitstagen nach Benachrichtigung über die Ausführung der Bestellung abgeholt hat, kann Citro-Classique Lagerkosten gemäß dem in seinem Unternehmen oder vor Ort geltenden Preis berechnen.

Artikel 10 - Schadensbewertung
Wenn Citro-Classique im Auftrag des Kunden / Käufers eine Schadensbewertung durchgeführt hat, werden dem Kunden / Käufer die tatsächlich angefallenen Kosten in Rechnung gestellt. Die Bewertungskosten werden von den Parteien schriftlich vereinbart. Ist dies nicht der Fall, wird eine angemessene Veranlagungsgebühr erhoben, wobei die Parteien von den Verhaltensregeln für das Fachwissen ausgehen, die in gegenseitiger Absprache zwischen BOVAG, FOCWA, NIAV und NVV festgelegt wurden.

Artikel 11 - Zahlung
1. Sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart haben, muss die Zahlung des vereinbarten Gesamtpreises ohne Abrechnung, Abzug oder Aussetzung durch die andere Partei vor der Lieferung oder in bar bei Lieferung erfolgen. Die Lieferung umfasst auch die Erbringung einer Dienstleistung.
2. Bei Einkäufen oder Bestellungen auf Rechnung muss die Zahlung spätestens vierzehn Tage nach Rechnungsdatum ohne Rabatt oder Aufforderung zur Aufrechnung oder Aussetzung eingegangen sein. Sofern nicht anders vereinbart, muss die Zahlung beim Kauf eines Neuwagens auf Rechnung sofort nach Rechnungsdatum erfolgen.
3. Auf ersten Antrag, auf den Citro-Classique jederzeit Anspruch hat, muss der Käufer / Kunde eine Vorauszahlung oder Anzahlung leisten oder eine von Citro-Classique geforderte Sicherheit für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Verpflichtungen aus einem von Citro-Classique Classique. Classique Art und Weise zu bestimmen.
4. Hat der Käufer / Kunde den vereinbarten Gesamtpreis nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt, ist er ohne Inverzugsetzung in Verzug. Unbeschadet der weiteren Rechte von Citro-Classique ist Citro-Classique in diesem Fall berechtigt, die gesetzlichen Zinsen zuzüglich 3% des überfälligen Betrags pro Tag ab dem maßgeblichen Fälligkeitsdatum zu berechnen.
5. Wenn Citro-Classique gezwungen ist, einen Inkassoanspruch abzugeben, sind neben den weiteren Schadensersatzansprüchen des Automobilherstellers alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten in Höhe von mindestens fünfzehn (15) Prozent des überfälligen Betrags enthalten mit einem Minimum von 115 Euro auf Kosten der Gegenpartei.

Artikel 12 - Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungsrecht und Pfandrecht
1. Citro-Classique behält sich das Eigentum an allen von ihm an den Käufer / Kunden gelieferten Artikeln vor, bis der Kaufpreis für alle diese Artikel vollständig bezahlt wurde. Wenn Citro-Classique im Rahmen dieser Kaufverträge vom Käufer / Kunden zu zahlende Arbeiten zum Nutzen des Käufers / Kunden ausführt, gilt der vorgenannte Eigentumsvorbehalt, bis der Käufer / Kunde auch seinen Anspruch bezahlt hat vollständig. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für Ansprüche, die Citro-Classique gegen den Käufer / Kunden erwerben kann, weil er eine oder mehrere seiner Verpflichtungen gegenüber dem Käufer / Kunden nicht erfüllt.
2. Solange das Eigentum an der gelieferten Ware nicht auf den Käufer / Kunden übergegangen ist, darf dieser die Ware nicht verpfänden oder dem Dritten ein anderes Recht dazu gewähren, und er ist verpflichtet, an einer Veranstaltung von Citro-Classique teilzunehmen in seinem Interesse als Eigentümer dieser Waren. Citro-Classique zu beschädigen oder Eigentum zu beschädigen. Citro Classique ist in keiner Weise verpflichtet, den Käufer / Kunden von seiner Haftung als Inhaber der Ware freizustellen. Andererseits stellt der Käufer / Kunde Citro-Classique von Ansprüchen frei, die Dritte im Zusammenhang mit dem Eigentumsvorbehalt gegen Citro-Classique geltend machen könnten.
3. Der Käufer / Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Haftung und Rumpfrisiko zu versichern und versichert zu halten. Der Käufer / Kunde erteilt Citro-Classique hiermit eine unwiderrufliche Vollmacht, Zahlungen in seinem Namen auf der Grundlage des versicherten Rumpfrisikos zu erhalten.
4. Kommt der Käufer / Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach oder gibt Citro-Classique einen guten Grund für seinen Ausfall an, ist Citro-Classique berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zurückzunehmen. Nach der Rücknahme wird dem Käufer / Kunden der Marktwert gutgeschrieben, der in keinem Fall höher ist als der ursprüngliche Kaufpreis, abzüglich der Kosten für die Rücknahme und abzüglich dessen, was er auch im Hinblick auf die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen hat an Citroën. Classique ist fällig.
5. Citro-Classique kann ein Zurückbehaltungsrecht an allem ausüben, was es für oder im Namen des Käufers / Verkäufers in seinem Besitz hat, solange die von Citro-Classique gelieferten Waren oder Dienstleistungen vom Käufer / Kunden nicht vollständig bezahlt wurden und dies geschieht durch den Käufer / Kunden aufgrund eines Mangels, einschließlich etwaiger Schäden, Zinsen und Kosten, die der Käufer / Kunde Citro-Classique aufgrund einer Vereinbarung oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen schuldet oder schuldet. 6. Indem der Käufer / Kunde Gegenstände unter seine Kontrolle bringt, begründet er ein Pfandrecht für alles, was er Citro-Classique schuldet oder schuldet, aus welchem ​​Grund auch immer. Dies schließt in jedem Fall Ansprüche aus noch nicht abgeschlossenen Vereinbarungen ein. Sie vereinbaren hiermit auch, dass die Autofirma als Pfandgläubiger die oben genannte Verpfändung in eine nicht besitzergreifende Verpfändung umwandeln kann, indem sie die Vereinbarung zwischen ihnen zusammen mit einer Kopie dieser Geschäftsbedingungen als private Urkunde registriert.

Artikel 13 - Auflösung
1. Bleibt der Käufer / Auftraggeber nach schriftlicher Inverzugsetzung vierzehn (14) Tage lang fahrlässig bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber Citro-Classique, so wird der Vertrag ohne rechtliche Intervention per Gesetz aufgelöst, es sei denn Citro-Classique führt die Vereinbarung noch aus. Das Vorstehende gilt unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 11 Absatz 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Wenn der Käufer / Kunde seine Verpflichtungen gegenüber Citro-Classique nicht ordnungsgemäß erfüllt hat und der Vertrag dadurch aufgelöst wurde, verfällt dem Käufer / Kunden zugunsten von Citro-Classique eine Geldstrafe von fünfzehn sofort fälligen und zahlbar ohne Inverzugsetzung oder rechtliche Intervention. (15) Prozent des vereinbarten Betrags, unbeschadet des Rechts von Citro-Classique auf vollständige Entschädigung und Erstattung der Kosten der Rückforderung, einschließlich der in Artikel 11 Absatz 4 genannten Kosten.
3. Wenn Citro-Classique die Einhaltung der Vereinbarung auf der Grundlage von Absatz 1 verlangt, zahlt der Käufer / Kunde Citro-Classique nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist von vierzehn (14) Tagen für jeden Tag, der seitdem vergangen ist bis zum heutigen Tag eine sofort fällige und zu zahlende Vertragsstrafe in Höhe von drei (3) Prozent des vereinbarten Kaufpreises, unbeschadet der vollständigen Entschädigung und Erstattung der Rückgriffskosten einschließlich der in Artikel 11 Absatz 4 genannten Kosten.
4. Unbeschadet der Bestimmungen dieses Artikels ist Citro-Classique ohne Vorankündigung von Versäumnissen oder rechtlichen Eingriffen und unbeschadet weiterer Rechte des Automobilherstellers berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise mit sofortiger Auflösung aufzulösen oder auszusetzen Wirkung, wenn der Käufer / Kunde stirbt, gilt die Aussetzung der Zahlungen für die Zahlung oder die Einreichung von Insolvenzanträgen oder wenn seine Insolvenz angemeldet oder angemeldet wurde oder wurde. In diesen Fällen ist jeder Anspruch von Citro-Classique gegenüber dem Käufer / Kunden sofort und vollständig fällig und zahlbar, ohne dass Citro-Classique zur Zahlung einer Entschädigung und / oder Garantie verpflichtet ist. In allen Fällen, in denen dem Käufer / Kunden Tatsachen und / oder Umstände bekannt sind, die ihm Anlass zur Befürchtung geben, dass er seinen Verpflichtungen gegenüber Citro-Classique nicht nachkommen kann, ist er verpflichtet, Citro-Classique darüber zu informieren dies sofort einstellen.

Artikel 14 - Höhere Gewalt
1. Für den Fall, dass die Erfüllung einer Vereinbarung für Citro-Classique aufgrund höherer Gewalt schwierig oder unmöglich wird, ist Citro-Classique berechtigt, die Vereinbarung, soweit sie noch nicht erfüllt wurde, schriftlich aufzulösen Angabe der Umstände, die eine weitere Umsetzung erschweren oder unmöglich machen, unter Benachrichtigung des Käufers / Kunden.
2. Höhere Gewalt im Sinne dieser Geschäftsbedingungen umfasst unter anderem: - Krieg oder eine ähnliche Situation, Unruhen, Sabotage; - Feuer, Blitzschlag, Explosion, Freisetzung gefährlicher Substanzen oder Gase; - Ausfall der Energieversorgung, Fabrik- oder Betriebsstörungen jeglicher Art; - Boykott, Besetzung und Blockade, soweit sie von anderen Mitarbeitern als den von Citro-Classique beschäftigten Mitarbeitern durchgeführt werden; - Transportbehinderungen, Frostverlust, Einfuhr- und Ausfuhrverbote; - nicht zurechenbare Mängel Dritter, die Citro-Classique mit der Umsetzung der Vereinbarung beauftragt hat; - alle durch staatliche Maßnahmen verursachten Hindernisse; - Epidemien; - Diebstahl, Unterschlagung oder Beschädigung von Waren aus dem Lager, der Werkstatt oder anderen Geschäftsräumen von Citro-Classique oder während des Transports; - sowie alle (anderen) Umstände, die den normalen Geschäftsverlauf von Citro-Classique behindern und aufgrund derer die Erfüllung der Vereinbarung von Citro-Classique nicht vernünftigerweise erwartet werden kann. Die Bestimmungen dieses Absatzes gelten auch, wenn diese Umstände Lieferanten von mit Citro-Classique beauftragten Dritten betreffen.
3. Wenn seitens Citro-Classique eine Situation höherer Gewalt eintritt, wird er den Käufer / Kunden so bald wie möglich darüber informieren und angeben, ob und in welchem ​​Zeitraum eine Lieferung noch möglich ist.
4. Ist die Lieferung aufgrund höherer Gewalt nicht dauerhaft unmöglich geworden, kann sie jedoch nicht innerhalb von drei (3) Monaten nach dem vereinbarten Liefertermin erfolgen, so sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag durch Benachrichtigung der anderen Partei in aufzulösen schriftlich, ohne dass eine Partei Anspruch auf Entschädigung gegen die andere hat. Diese Mitteilung muss innerhalb einer (1) Woche nach (Eingang der) Mitteilung gemäß Absatz 3 erfolgen. Die Bestimmungen dieses Absatzes gelten unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 6 Absatz 3 dieser Geschäftsbedingungen.

Artikel 15 - Haftung
1. Citro-Classique haftet gegenüber dem Käufer / Kunden nur für Schäden, die vorhersehbar und unmittelbar auf einen zurechenbaren Mangel von Citro-Classique bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus der Vereinbarung zwischen Citro-Classique und dem Käufer / Kunden zurückzuführen sind. Jede Form von Folgeschäden oder indirekten Schäden, einschließlich unter anderem: Handelsverlust, Verlust aufgrund von Verspätung (außer gesetzlichen Zinsen), Schaden aufgrund von Wertminderung, Verlust des Genusses, entgangenem Gewinn oder erlittenem Verlust, Schaden im Zusammenhang mit den Kosten des Ersatzes Transport- oder Miet- und Leasingkosten, Schäden an (Waren von) Dritten, Frachtschäden sowie Personen- oder Sachschäden sind von der Entschädigung ausgeschlossen.
2. Soweit Citro-Classique nach den Bestimmungen des vorstehenden Absatzes 1 zum Ersatz von Schäden verpflichtet ist, handelt es sich nur um Schäden, für die Citro-Classique versichert ist oder die vernünftigerweise versichert sein sollten, nach dem Verständnis, dass niemals höher als die Der maximal versicherte oder vernünftigerweise zu versichernde Betrag kann erstattet werden. Der Zweck der Bestimmungen besteht darin, eine Schadensobergrenze festzulegen.
3. In Bezug auf den Zustand der von Citro-Classique erbrachten Dienstleistungen (einschließlich Reparaturen) und / oder Waren erstreckt sich die Haftung gegenüber dem Käufer / Kunden nicht weiter als in den Garantiebedingungen gemäß Artikel 16 beschrieben. Der Kunde erwirbt nicht die Rechte, die das Gesetz dem Käufer / Kunden, der in Ausübung eines Berufs oder Geschäfts auf diesem Konto handelt, nicht einräumt, wie beispielsweise das Recht nach Buch 7 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs, dass die Waren der Liefervereinbarung entsprechen .
4. Jeder andere Schadensersatzanspruch, aus welchem ​​Grund auch immer, ist ausgeschlossen.
5. Der Käufer / Kunde stellt Citro-Classique von allen Ansprüchen Dritter frei, es sei denn, Citro-Classique haftet nach diesem Artikel.

Artikel 16 - Garantie
1. Für die Lieferung neuer Waren, einschließlich Teile, Materialien und Zubehör, gelten keine anderen Garantien als die des Herstellers, Importeurs oder Lieferanten und wie in den Garantieformularen angegeben, die der anderen Partei zur Verfügung gestellt werden. Wenn keine Garantieformulare bereitgestellt wurden, ist Citro-Classique nicht zu einer umfassenderen Garantie in Bezug auf Angelegenheiten verpflichtet, die von Citro-Classique von Dritten erhalten wurden, oder in Bezug auf Arbeiten, die von Dritten in seinem Auftrag ausgeführt wurden. Classique vom jeweiligen Dritten. Eine Garantie auf zuvor von Dritten genutzte Gegenstände (Gebrauchtwagen, Demonstrations- und Ausstellungsmodelle, einschließlich Austauschteile und -teile) wird ausdrücklich ausgeschlossen, sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart haben.
2. Ein Garantieanspruch erlischt, wenn der Käufer / Kunde oder ein Dritter ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Citro-Classique Arbeiten ausgeführt hat, die sich auf die Waren und / oder Dienstleistungen beziehen, für die die Garantie in Anspruch genommen wird.
3. Im Falle einer Garantie ist Citro-Classique nach eigenem Ermessen nur verpflichtet, den gelieferten Artikel zu ersetzen, zu ergänzen oder zu reparieren, sofern sich der Mangel nicht auf übliche Abweichungen bezieht und nicht auf eine externe Ursache und / oder Folge zurückzuführen ist oder oder irgendeine Handlung oder Unterlassung der anderen Partei oder eines Dritten oder normale Abnutzung. Die ersetzten Waren oder Teile davon gehen in das Eigentum von Citro-Classique über.
4. Citro-Classique garantiert die von ihm durchgeführten Reparaturarbeiten für einen Zeitraum von drei Monaten mit einem Maximum von 25.000 km, gerechnet ab dem Tag, an dem die Reparatur abgeschlossen ist. Die Garantie bedeutet, dass Citro-Classique die in diesem Zeitraum festgestellten Mängel beheben wird, sofern sie auf eigene Kosten unverzüglich gemeldet werden. Für durchgeführte Notfallreparaturen wird keine Garantie übernommen. Die Garantie erlischt bei unsachgemäßer Verwendung oder wenn der Käufer / Kunde selbst oder Dritte ohne vorherige Genehmigung von Citro-Classique Arbeiten gemeldet haben, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit den von Citro-Classique durchgeführten Reparaturarbeiten stehen womit die Garantie in Anspruch genommen wird.

Artikel 17 - Werbung
1. Reklamationen in Bezug auf von Citro-Classique gelieferte Waren oder von Citro-Classique erbrachte Dienstleistungen müssen unverzüglich bei Citro-Classique eingereicht werden, jedoch in jedem Fall innerhalb von acht Tagen, nachdem der Grund für die Ausübung der Reklamation entdeckt wurde oder vernünftigerweise hätte sein können entdeckt. werden unter Strafe des Verfalls von Ansprüchen eingereicht. Diese Frist beginnt zum Zeitpunkt der tatsächlichen Lieferung des Artikels oder zum Zeitpunkt der Leistungserbringung.
2. Bei äußerlich sichtbaren Mängeln an von Citro-Classique gelieferten Waren wie Kratzern, Dellen und dergleichen ist nach der tatsächlichen Lieferung keine Reklamation möglich, es sei denn, der Käufer / Kunde hat den gegenteiligen Nachweis erbracht.
3. Zurückgesandte Waren werden nicht angenommen, es sei denn, dies wurde zuvor schriftlich von Citro-Classique vereinbart. Sie müssen frachtfrei verschickt und gegebenenfalls ordnungsgemäß verpackt werden.

Artikel 18 - Inzahlungnahme / Kauf
1. Wenn der Käufer / Kunde beim Kauf einer Ware zum Umtausch einer anderen Ware die zu tauschende Ware bis zur Lieferung der an ihn verkauften Ware weiterhin verwendet, bleibt die umzutauschende Ware vollständig auf seine Kosten und sein Risiko, solange Er hat diesen Artikel nicht tatsächlich an die Autofirma geliefert. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt er Eigentümer der auszutauschenden Ware und alle Kosten, einschließlich der Kosten für Wartung, Beschädigung, Verlust und Abschreibung, gehen zu seinen Lasten. Citro-Classique ist nicht an einen vereinbarten Umtauschpreis gebunden, wenn die tatsächliche Lieferung der umzutauschenden Ware später als die ungefähre Lieferzeit liegt. In diesem Fall kann ein zwischen den Parteien im Voraus vereinbarter Prozentsatz als Abschreibung auf den Kaufpreis verwendet werden.
2. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, garantiert der Käufer / Kunde Citro-Classique, dass eine oder mehrere von ihm umzutauschende Waren frei von Rechten und Ansprüchen Dritter, frei von Schäden, ordnungsgemäß und verkehrsfrei sind. sicherer Zustand und in diesem Fall, ob Gegenstände nicht manipuliert wurden, beispielsweise im Hinblick auf den Kilometerstand, und er garantiert Citro-Classique im Allgemeinen, dass ihm Tatsachen oder Umstände in Bezug auf die auszutauschende Ware oder Gegenstände nicht bekannt sind von denen er vermutet oder weiß oder wissen sollte, dass sie für Citro-Classique wichtig sind oder sein könnten, das sie nicht kennt.
3. Der tatsächliche Umtausch ergibt sich für den Käufer / Kunden nicht aus der in Absatz 2 genannten Garantie.

Artikel 19 - Personenbezogene Daten
Die auf der Auftragsbestätigung angegebenen personenbezogenen Daten des Käufers / Kunden werden von Citro-Classique verarbeitet, möglicherweise im Sinne des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten (Wbp). Auf der Grundlage dieser Verarbeitung kann Citro-Classique den Vertrag ausführen und seine Gewährleistungsverpflichtungen gegenüber dem Käufer / Kunden erfüllen, dem Käufer / Kunden einen optimalen Service bieten, ihm zeitnah und aktuell aktuelle Fahrzeuginformationen zur Verfügung stellen Machen Sie ihm personalisierte Angebote. Darüber hinaus können die personenbezogenen Daten Dritten für Direktmarketingaktivitäten für Fahrzeuge zur Verfügung gestellt werden. Jeder Widerspruch des Käufers / Kunden gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne des Wbp für Direktmailing-Aktivitäten bei Citro-Classique wird berücksichtigt. Die Fahrzeugdaten sind im System der National Autopas Foundation enthalten. In diesem System werden Kilometerzählerstände registriert, um Kilometerzählerbetrug zu verhindern.

Artikel 20 - Anwendbares Recht
Für jedes Rechtsverhältnis zwischen Citro-Classique und Käufer / Kunde gilt niederländisches Recht.

Artikel 21 - Streitbeilegung
Alle Streitigkeiten, die sich aus der Abtretung und Vereinbarung oder aus weiteren daraus resultierenden Vereinbarungen zwischen Citro-Classique und dem Käufer / Kunden ergeben können, werden gemäß den Schiedsregeln des niederländischen Schiedsinstituts beigelegt.

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